Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums. Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und wird dadurch Miteigentümer.
Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums. Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und wird dadurch Miteigentümer.
Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums. Das Mitglied erwirbt Anteile an der Genossenschaft und wird dadurch Miteigentümer.
Genossenschaftswohnungen sind kein Spekulationsobjekt. In ihnen wohnt man sicher und preiswert. Die erwirtschafteten Überschüsse werden in die Instandhaltung, die Modernisierung und den Neubau von Wohnungen investiert.
Eine Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft. Alle Mitglieder achten auf den effektiven Einsatz der erwirtschafteten Mittel und den pfleglichen Umgang mit dem genossenschaftlichen Eigentum und beteiligen sich selbst aktiv an dessen Erhaltung.
In der Wohnungsbaugenossenschaft Gartenstadt e.G. Reichenbach enstehen noch Gemeinschaftseinrichtungen aus einem Zusammengehörigkeitsgefühl, hier ist Nachbarschaft noch kein Fremdwort, hier werden Häuser und Anlagen noch gepflegt und bewahrt in dem Bewusstsein immer auch einen Teil des eigenen Besitzes zu erhalten.